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Liquiditätshilfen für durch die Blauzungenkrankheit geschädigte Betriebe

14. September 2007

Zur Abmilderung von durch die Blauzungenkrankheit verursachten wirtschaftlichen Schäden bietet die Landwirtschaftliche Rentenbank, Frankfurt am Main, mit sofortiger Wirkung den betroffenen Betrieben Liquiditätshilfedarlehen zu besonders günstigen Junglandwirtekonditionen an. Antragsberechtigt sind landwirtschaftliche Betriebe, die im Zusammenhang mit dem Ausbruch der Blauzungenkrankheit deutliche bzw. existenzgefährdende Umsatzeinbußen und/oder Kostensteigerungen zu verzeichnen haben.

Die Fördermittel werden mit einer Laufzeit von vier oder sechs Jahren angeboten und sind wahlweise mit einem Tilgungsfreijahr ausgestattet. Wie bei den Darlehen der Rentenbank üblich, sind die Kreditanträge formlos an die Hausbank zu richten.